kirche Hochzeit Mainfranken
Hochzeit-Mainfranken
StartseiteHochzeitsfestHochzeitsmodeTrauringeHochzeitsreisenHochzeitsfilmHochzeitsfotografieRecht und FinanzenGeschenkideeStandesämter Themen und TippsHochzeitmessen
Kirche

Kirchliche Hochzeit

Die Eheschliessung wurde auf dem Standesamt besiegelt und ist rechtlich gesehen gültig. Für die meisten Brautpaare gehört die kirchliche Heirat jedoch fest zum Hochzeitsprogramm. Für praktizierende Christen ist es eine Selbstverständlichkeit, den neuen Lebensabschnitt auch unter den Segen Gottes zu stellen. Aber auch für Außenstehende der Kirche ist die Segnung durch den Pfarrer der feierlichste Moment der Hochzeit.
Damit der gewünschte Pfarrer zu diesem Zeitpunkt wirklich da ist bzw. die Kirche nicht belegt ist, sollte man rechtzeitig vor dem angestrebten Termin ein erstes Gespräch führen.

TIPP: Erst wenn Datum und Uhrzeit der kirchlichen Trauung bestätigt sind, können Sie dazu einladen.

Das Traugespräch

Das Traugespräch läuft nicht nach einem festgelegten Schema ab. Auf jeden Fall müssen alle bürokratischen Dinge abgewickelt werden, wozu einige Formulare ausgefüllt werden müssen. Je nach Persönlichkeit und Berufsauffassung des Geistlichen dient es außerdem dazu, Sie und Ihre Glaubenseinstellung kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Je offener Sie ins Gespräch gehen, desto persönlicher kann der Pfarrer die Trauung auf Sie abstimmen.

Schwerpunkt des katholischen Traugesprächs ist der "Brautunterricht", der für alle Brautpaare verbindlich ist. Der Geistliche möchte bei diesem Unterricht Ihre Glaubenseinstellung kennen lernen und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Im Abschluss sollen Sie folgende Grundsätze der katholischen Lehre schriftlich anerkennen:
- Unauflösbarkeit der Ehe
- Bejahung des Kindes
- Erziehung der Kinder im katholischen Glauben.

Ein weiterer Schwerpunkt ist sicher die Wahl des Trauspruches. Er soll einen persönlichen Bezug zum Brautpaar haben und es ein Leben lang begleiten. Die Wahl des Brautpaares sollte daher gut überlegt sein.
Dann wird der Ablauf der Trauung durchgesprochen. Wenn Sie Trauzeugen haben, sollten Sie dies erwähnen. Ebenso wird der Ablauf des Einzugs und Auszugs aus der Kirche besprochen.
Dann wird der Ablauf der Trauung durchgesprochen und die Namen der Trauzeugen vermerkt sowie ihre Aufgaben erläutert. Ebenso wird der Einzug und der Auszug aus der Kirche besprochen.
Bei der Gestaltung der Musikbeiträge kann das Brautpaar mitbestimmen und eigene Vorschläge einbringen.
Die Musikstücke sollten zum Gottesdienst passen und die Stimmung wiedergeben. Mindestens drei Musikstücke sollten ausgewählt werden: ein feierliches Stück zum Einzug in die Kirche, ein besinnliches nach der Trauungszeremonie und ein beschwingtes zum Auszug aus der Kirche. Ob die Stücke vom Kantor an der Orgel vorgetragen werden sollen, oder ob Sie einen eigenen Musiker engagieren, unterliegt Ihren Vorstellungen. Alternativ kann auch ein anderes Soloinstrument wie Violine oder Trompete gewählt werden. Gelegentlich folgt an dieser Stelle auch eine Darbietung von einem Chor oder eines Solisten.

Vergessen Sie nicht, einige Lieder aus dem Gesangbuch auszuwählen. Dazu gibt Ihnen der Pfarrer zahlreiche Liedvorschläge. Möchten Sie an diesem Tag ein Lied besonders gerne singen, schlagen sie es vor.

Im Rahmen des Traugespräches sollten Sie es nicht versäumen auch einige organisatorische Fragen zu klären. Welcher Blumenschmuck ist in der Kirche erlaubt? Darf während der Trauungszeremonie fotografiert oder gefilmt werden? Ist das Streuen von Blumen und Reis erlaubt?


Katholische Trauung

Sind beide Partner katholischen Glaubens, wird die Trauung beim zuständigen Pfarramt der Braut angemeldet. Ist nur ein Partner katholischen Glaubens, wird in dessen Pfarrgemeinde die Trauung vorgenommen. Eine Einwilligung des evangelischen Gemeinde-
pfarrers ist nicht nötig.
Das Ehesakrament gilt in der katholischen Kirche als unauflöslich. So kann ein geschiedener Ehepartner sich solange nicht katholisch trauen lassen, bis der Expartner verstorben ist. Einzige Ausnahme ist der seltene Fall, dass die Ehe für nichtig erklärt wurde.
Möchten Sie die kirchliche Trauung nicht in ihrer Heimatgemeinde feiern, sondern in einer anderen Kirche und bei dessen Pfarrer, benötigen Sie dazu die Erlaubnis Ihres Gemeindepfarrers. Sie wird auch Traulizenz oder Entlassungsschein genannt.
Möchten Sie Ihre Hochzeit in einer auswärtigen Kirche feiern aber Ihren zuständigen Pfarrer zur Trauung dabei haben, benötigen Sie die Erlaubnis (Delegation) des dortigen Pfarrers.

Folgende Dokumente benötigen Sie außerdem:
- gültigen Personalausweis
- Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit (wird vom Taufpfarramt ausgestellt und darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Firmungszeugnis (wird benötigt, wenn die Firmung nicht auf dem Taufschein vermerkt ist)
- Schriftliche Anmeldung der Eheschließung bzw. Heiratsurkunde des Standesamts
- Wenn Sie nicht in der Heimatgemeinde heiraten: Traulizenz oder Entlassungsschein

Außerdem sind in der katholischen Kirche zwei Trauzeugen zur Beurkundung des Eheversprechens erforderlich.

Der katholische Trauungsgottesdienst

Nach katholischer Lehre wird die Ehe erst in der Kirche geschlossen. Das Brautpaar läuft hinter dem Priester, der das Paar am Eingang abholt, den Ministranten, dem Ring- und dem Kerzenträger in die Kirche ein. Zusammen nehmen sie vor dem Altar Platz. Nun beginnt der Traugottesdienst, der auf Wunsch des Brautpaares auch in eine heilige Messe eingebettet sein kann. Nach einem Gebet segnet der Pfarrer die Trauringe. Nun folgt die Predigt, die von Musikstücken und Gebeten unterbrochen sein kann. Danach kommt die berühmte Frage, bei der Braut und Bräutigam gefragt werden, ob sie einander heiraten möchten. Nach dem "Ja" des Brautpaares werden die Ringe gegenseitig angesteckt und das Brautpaar gibt sich die Hände. Der Pfarrer umwickelt diese mit einer Stola und segnet das Paar. Jetzt klingt die Trauung festlich aus.
Das Brautpaar verlässt die Kirche an der Spitze des Festzuges, gefolgt von den Trauzeugen und den Gästen. Üblicherweise stellt es sich dann zum Empfang auf, um die Glückwünsche der Anwesenden zu empfangen.

TIPP: Vergessen Sie in der Aufregung die Dokumente nicht. So benötigt der Pfarrer vor der Trauung die Eheschließungsurkunde vom Standesamt und nach der Kirche muss vom Brautpaar und den Trauzeugen die Hochzeitsurkunde unterschrieben werden.


Evangelische Trauung

Ist einer der Partner katholisch, benötigt dieser eine Erlaubnis seines Gemeindepfarrers, die s.g. Dispens, um sich evangelisch trauen zu lassen.
Auch in der evangelischen Kirche gilt die Ehe prinzipiell als unauflöslich. Möchte daher ein geschiedener Partner eine zweite kirchliche Trauung, benötigt er die Zustimmung des Pfarrers in Absprache mit dem Dekan.
Sie können auch in einer anderen Kirche und von einem anderen Pfarrer getraut werden, benötigen dann aber von Ihrem Gemeindepfarrer eine Überweisung, die sogenannte Zäsion oder Dimissoriale. Bei plausiblen Gründen erklärt sich Ihr Gemeindepfarrer vielleicht auch bereit, Sie zur Trauung in eine andere Kirche zu begleiten. Da sein Pfarrbüro aber alle Formalitäten erledigt, ist er auf jeden Fall Ihr erster Ansprechpartner.

Folgende Dokumente benötigen Sie außerdem:
- gültigen Personalausweis
- Taufschein
- Konfirmationsschein
- Schriftliche Anmeldung der Eheschließung bzw. Heiratsurkunde vom Standesamt
- Wenn Sie nicht in der Heimatgemeinde heiraten: Zäsion oder Dimissoriale


Der evangelische Trauungsgottesdienst

Nach evangelischer Lehre gilt das Brautpaar bereits als verheiratet, so dass es gemeinsam die Kirche betritt. Der Pfarrer erwartet es am Kirchenportal und führt es zum Altar. In manchen Gegenden ist es üblich, dass die Hochzeitsgesellschaft mit dem Brautpaar in die Kirche einzieht. Wenn keine weiteren Gäste zu erwarten sind, kann die Kirche beim Einzug aber leer sein. In diesem Fall wäre es festlicher, wenn die Hochzeitsgesellschaft in der Kirche auf das Brautpaar wartet.
Wenn das Brautpaar Platz genommen hat, beginnt der Gottesdienst mit einem Bibelwort über die Ehe. Danach hält der Pfarrer die Predigt und fragt das Brautpaar ob sie einander heiraten möchten. Nachdem beide mit "Ja" geantwortet haben, werden die Ringe gewechselt und der Pfarrer segnet das Brautpaar. Nach dem Vaterunser segnet der Pfarrer das Brautpaar und die Hochzeitsgemeinschaft und beendet die Trauung festlich.
Das Brautpaar verlässt die Kirche, gefolgt von den Trauzeugen und der Hochzeitsgesellschaft.

TIPP: Vergessen Sie in der Aufregung nicht, nach der Trauung die Hochzeitsurkunde zu unterschreiben

Ökumenische Trauung

Bei der ökumenischen Trauung wird auf die evangelische und katholische Konfession der Brautleute Rücksicht genommen.
Findet die ökumenische Trauung in einer katholischen Kirche statt, werden die Handlungen auch von dem katholischen Priester vollzogen. Kirchenrechtlich gilt sie als katholische Trauung.
Genauso kann eine ökumenische Trauung von einem evangelischen Pfarrer in einer evangelischen Kirche vollzogen werden. Diese Trauung gilt kirchenrechtlich als evangelische Trauung, so dass der katholische Partner von seinem Gemeindepfarrer eine Einwilligung (Dispens) benötigt.
Bei der dritten Variante kann die Feier von beiden Pfarrern durchgeführt werden, wobei das eigentliche Ja-Wort und der Ringwechsel den katholischen Geistlichen obliegt.
Der erste Ansprechpartner für eine ökumenischen Trauung ist der zuständige Pfarrer der Kirche in der Sie getraut werden möchten. Er hat die Hauptverantwortung und wird sich nach dem ersten Gespräch mit Ihnen mit dem Pfarrer der anderen Konfession absprechen.

Folgende Dokumente benötigen Sie:
- gültigen Personalausweis
- Taufbescheinigung - Konfirmationsurkunde
- Firmungszeugnis
- Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde des Standesamt
Kontakt & Impressum